260.000 Reisende holten 2025 Geld bei Flugproblemen zurück

Fluggastrechte
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Berlin, 24.04.2026 – Im Jahr 2025 haben etwa 260.000 Flugreisende mit Unterstützung von Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen verspäteter oder gestrichener Flüge erhalten. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung von Finanztip, die die 17 größten deutschen Anbieter in diesem Bereich betrachtet hat. Sieben dieser Portale stuft der unabhängige Geldratgeber als empfehlenswert ein.

Durch anhaltende Probleme im Luftverkehr, etwa infolge von Streiks oder der angespannten Situation im Nahen Osten, dürfte das Interesse an solchen Dienstleistungen weiter hoch bleiben. Nach Angaben des Flughafenverbands ADV wurden allein in der Woche vor Ostern rund 3,8 Millionen Passagiere an deutschen Flughäfen gezählt.

Finanztip verweist darauf, dass Reisenden bei Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen je nach Fall eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zustehen kann. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände für die Beeinträchtigung verantwortlich waren. Als solche gelten demnach beispielsweise sicherheitsbedingte Ausfälle im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg oder ein Kerosinengpass am Flughafen. Dagegen könne nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sehr wohl ein Anspruch bestehen, wenn Ausfälle oder Verspätungen auf Streiks von Piloten oder Airline-Beschäftigten zurückgehen. Ob eine Ausgleichszahlung möglich ist, hängt unter anderem von der Flugstrecke und der Länge der Verspätung ab.

So können Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen

Zunächst haben Verbraucher die Möglichkeit, ihre Forderung selbst bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Reagiert die Airline nicht oder weist sie den Anspruch zurück, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Dort wurden im vergangenen Jahr rund 11.600 Beschwerden wegen Verspätungen sowie 12.600 Beschwerden wegen Annullierungen und geänderten Flugzeiten bearbeitet. Über alle Verfahren in den Bereichen Fernbus, Bahn und Flug hinweg lag die Schlichtungsquote bei 88 Prozent. In 12 Prozent der Fälle wurde keine Einigung erzielt.

Scheitert auch dieser Weg, bleibt Fluggästen nur, selbst Klage einzureichen oder einen Fluggasthelfer zu beauftragen. Zwar ist es inzwischen möglich, online beim zuständigen Amtsgericht Klage einzureichen, dennoch bleibt dieser Schritt für viele Hürden verbunden. Das gilt besonders dann, wenn die Airline bereits außergerichtlich eine Zahlung abgelehnt hat.

Wann sich Fluggasthelfer lohnen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, spezialisierte Fluggasthelfer einzuschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung von Ansprüchen entweder gegen eine Beteiligung am Erfolg oder indem sie die Forderung direkt ankaufen. Laut Finanztip ist dieser Weg vor allem dann sinnvoll, wenn Fluggesellschaften trotz bestehender Verpflichtung nicht zahlen.

Inkasso-Dienstleister versuchen zunächst, Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen, und klagen bei Bedarf. Das Verfahren kann sich über mehrere Monate ziehen. Im Erfolgsfall erhalten Kunden ihre Entschädigung abzüglich eines Honorars, das zwischen 24 und 50 Prozent liegen kann. Zu den von Finanztip empfohlenen Anbietern zählen SOS Flugverspätung, Aviclaim, Fairplane, flug-verspaetet.de und Passengers Friend.

Sofortentschädiger zahlen meist deutlich schneller aus, häufig innerhalb von zwei Bankarbeitstagen. Dafür behalten sie in der Regel rund 30 Prozent der Summe ein. Finanztip empfiehlt in diesem Bereich Ersatz-Pilot und EUFlight.

Viele Fälle landen vor Gericht

Die Amtsgerichte an deutschen Flughafenstandorten sind inzwischen stark mit Klagen von Fluggästen belastet. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes gab es 2025 bundesweit mehr als 121.000 Entschädigungsfälle von Reisenden. Ein Großteil dieser Verfahren wird von Fluggasthelfern geführt.

Darauf sollten Verbraucher bei Fluggasthelfern achten

Nach Einschätzung von Finanztip sollten Verbraucher bei der Auswahl eines Fluggasthelfers besonders auf nachvollziehbare und transparente Kosten achten. Positiv sei außerdem, wenn Anbieter nicht nur die eigentliche Entschädigung verfolgen, sondern auch zusätzliche Ausgaben für Hotel, Taxi oder ähnliche Kosten geltend machen. Kritisch bewertet der Geldratgeber hingegen Zusatzgebühren, die manche Unternehmen verlangen, sobald es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Orientierung bietet eine verbraucherfreundliche Vergleichstabelle von Finanztip, in der sich die einzelnen Anbieter unter anderem hinsichtlich Kosten und Leistungen gegenüberstellen lassen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Finanztip Verbraucherinformation GmbH – ein Unternehmen der Finanztip Stiftung/Veröffentlicht am 24.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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