Bessere Absicherung der Verkehrsinfrastruktur gefordert

Aufgrund eines Brandes in einem nahegelegenen Umspannwerk bleibt der Flughafen Heathrow seit heute Morgen vollständig geschlossen. Diese Schließung hat erhebliche Auswirkungen auf den Flugverkehr zwischen Deutschland und London.
Laut Ralph Beisel, dem Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, finden täglich rund 100 Flüge zwischen deutschen Flughäfen und London-Heathrow statt. Einige Flüge werden auf die Flughäfen London-Gatwick und London-Stansted umgeleitet. Dennoch erwartet die ADV, dass mehr als 50 Flüge und etwa 9.000 Passagiere aufgrund des Stromausfalls in Heathrow betroffen sein werden und nicht fliegen können. Beisel empfiehlt allen betroffenen Fluggästen, sich frühzeitig mit ihrer Airline in Verbindung zu setzen, um Informationen zum aktuellen Flugstatus zu erhalten.
Beisel betonte außerdem, dass der Vorfall zeige, wie verletzlich selbst gut vorbereitete Infrastrukturen sein können. Ein Flughafen könne sich nicht vollständig selbst versorgen und sei auf externe Versorgungsnetze angewiesen. Das geplante KRITIS-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland müsse daher besonders auf diese externen Netzwerke fokussiert werden. Es müsse sichergestellt werden, dass der volkswirtschaftliche Schaden durch den Ausfall solcher Infrastrukturen verhindert wird. Das Gesetz sollte auch den Rahmen schaffen, Betreiber finanziell zu unterstützen und den Ausbau der Verkehrswende zu fördern. Laut Beisel dürfe die Rolle kritischer Infrastrukturen nicht nur mit Pflichten zur Investition und Berichterstattung verbunden sein; der Bund müsse die Sicherheit dieser Infrastrukturen aktiv unterstützen und ihre Rolle positiv würdigen. Das neu geschaffene Sondervermögen für die Infrastruktur in Deutschland biete dafür die nötigen Möglichkeiten.
Zum Hintergrund:
Internationale und europäische Regelungen regeln die Stromversorgung von Flughäfen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sowie die Europäische Union Aviation Safety Agency (EASA) legen verbindliche Vorgaben für Flughafenbetreiber und Flugsicherung fest. Demnach müssen alle kritischen Systeme auf Flughäfen eine redundante Stromversorgung haben. Bei Ausfall der primären Stromversorgung übernimmt sofort die sekundäre Versorgung.
In der ICAO-Annex 14, Kapitel 8, sind die Anforderungen an die redundante Stromversorgung für flugbetrieblich wichtige Systeme wie Navigations- und Befeuerungsanlagen festgelegt. Weitere Details zur Stromversorgung und Redundanzvarianten finden sich im ICAO Aerodrome Design Manual Part 5 und in der EASA Flughafenverordnung VO(EU) 2014/139, die ebenfalls die Anforderungen an die Sekundärstromversorgung für Flugsicherungs-, Meteorologie- und Befeuerungselemente beschreibt.
Zusätzlich zu diesen internationalen und europäischen Regelungen gibt es in Deutschland spezifische nationale Vorgaben für die Stromversorgung in Flughafenterminals. Die Notsysteme für temporäre Stromausfälle in diesen öffentlichen Gebäuden sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und den Versammlungsstättenrichtlinien der Bundesländer festgelegt, wobei auch verschiedene Normen und VDE-Vorschriften zur Anwendung kommen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ADV Deutsche Verkehrsflughäfen/ Veröffentlicht am 21.03.2025