Entscheidung der Bundesregierung stärkt deutschen Luftverkehr

Flughafen, Berlin Tegel, Deutschland
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Die deutschen Flughäfen reagieren erleichtert auf die aktuellen Beschlüsse des Koalitionsausschusses. Im Bundeshaushalt 2026 sollen rund 400 Millionen Euro für den Bereich Luftverkehr bereitgestellt werden.

Nach Angaben von ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel senden diese Beschlüsse ein bedeutendes und längst überfälliges Signal für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Er betonte, die Bundesregierung gehe mit der geplanten Rücknahme der jüngsten Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 sowie weiteren Maßnahmen zur Senkung von Gebühren und staatlich bedingten Kosten entscheidende Wettbewerbsnachteile an. Der deutsche Luftverkehr habe seit Jahren erheblichen Druck zu bewältigen, insbesondere wegen der im internationalen Vergleich hohen Standortkosten von über 4 Milliarden Euro. Dies habe bereits dazu geführt, dass Flugzeuge ins Ausland verlagert und Verbindungen eingestellt wurden. Die nun angekündigten Schritte seien aus seiner Sicht ein erster, aber wichtiger Impuls, der bei weiterer Umsetzung sogar eine Trendwende einleiten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zurückbringen könne.

Hoffnung auf eine grundlegende Neuausrichtung

Beisel wies zudem darauf hin, dass in den vergangenen zehn Jahren etwa 200 Strecken und rund 40 direkt erreichbare Ziele verloren gegangen seien. Wenn Deutschland wieder mehr Flugverbindungen gewinnen solle, brauche es die umfassende Standortstrategie, die Bundeskanzler Friedrich Merz nach den Beratungen angekündigt habe. Beisel erklärte, die deutschen Flughäfen seien bereit, zu wachsen, klimafreundlicher zu arbeiten und die internationale Anbindung des Landes zu verbessern. Dafür müsse der Standort jedoch attraktiver werden und die staatlichen Kostenfaktoren in den kommenden Jahren weiter sinken. Der heutige Tag sei für ihn ein positives Signal, das Zuversicht wecke.

Die geplanten Entlastungen im Überblick

  1. Flugsicherungskosten

    • 2026 keine Erhöhung, stattdessen erste Gebührenreduzierung

    • Senkung um mehr als 10 Prozent bis 2029

    • Keine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts

  2. Luftsicherheitskosten

    • Reduktionen durch effizientere Abläufe und Prozessoptimierungen

    • Einbindung der Vorschläge aus den Bundesländern

  3. Einfuhrumsatzsteuer (EUST)

    • Einführung eines neuen Verrechnungsmodells

  4. Power-to-Liquid (PtL)

    • Wegfall der nationalen PtL-Quote

    • Entlastungen ab 2026, da nur noch europäische Mindeststandards gelten sollen

  5. Luftverkehrsteuer

    • Senkung ab dem 1. Juli 2026 auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024

    • Entlastungsvolumen von jährlich 350 Millionen Euro

    • Finanzierung über den Einzelplan 12 (BMV)

Ziele des Maßnahmenpakets

  • Verbesserung der Anbindung innerhalb Deutschlands und ins Ausland

  • Reduzierung von Kosten und staatlichen Belastungen an Luftverkehrsstandorten

  • Abbau von Bürokratie sowie beschleunigte Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse

  • Planbare, verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen

  • Umsetzung einer umfassenden Luftfahrtstrategie der Bundesregierung

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ADV Deutsche Verkehrsflughäfen/Veröffentlicht am 14.11.2025

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