EU-Fluggastrechte: Warum starke Regeln allen nützen

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Der TRAN-Ausschuss (Verkehr und Tourismus) des Europäischen Parlaments hat am 12. Januar 2026 ein deutliches Zeichen gesetzt: Zentrale Passagierrechte sollen erhalten bleiben. Dazu gehört insbesondere der Anspruch auf Ausgleichszahlungen bereits ab drei Stunden Verspätung. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland bewertet diese Linie ausdrücklich positiv.

Karolina Wojtal, Co-Leiterin und Pressesprecherin des EVZ Deutschland, erklärte dazu, das Parlament wolle Passagierrechte schützen, die sich seit rund 20 Jahren bewährt hätten. Das sei aus ihrer Sicht ein wichtiger und notwendiger Schritt. Außerdem verwies sie darauf, dass die EU im internationalen Vergleich besonders weitreichende Fluggastrechte habe. Diese stünden für wirksamen Verbraucherschutz und dürften im Zuge einer Reform nicht aufgeweicht werden.

Konflikt zwischen Parlament und Rat: Höhere Schwellen drohen

Die Haltung des TRAN-Ausschusses unterscheidet sich klar von der Position des Rates. Dort werden höhere Schwellen für Entschädigungen diskutiert: Abhängig von der Flugstrecke sollen Ansprüche demnach erst nach vier bis sechs Stunden Verspätung entstehen. Schätzungen zufolge könnten dadurch bis zu 85 Prozent der betroffenen Passagiere im Vergleich zur heutigen Lage schlechter gestellt werden. Praktisch hieße das: Reisende müssten spürbar länger warten, bevor ihnen Rechte zustehen.

Wojtal äußerte zugleich Bedauern darüber, dass einige Mitgliedstaaten bereit seien, das bisherige Schutzniveau zu senken. Falls Parlament und Rat erneut keine Einigung erzielen, bliebe zwar die aktuelle Rechtslage bestehen. Gleichzeitig würden jedoch notwendige Anpassungen an neue Geschäftsmodelle sowie das Schließen bestehender Lücken ausbleiben. Schon 2014 sei eine Reform an fehlendem Konsens gescheitert.

Welche Verbesserungen aus Verbrauchersicht auf dem Tisch liegen

Aus Sicht des Verbraucherschutzes fehlt es nicht an konkreten und sinnvollen Vorschlägen. Das EVZ Deutschland und die Partner im europaweiten ECC-Net fordern seit längerer Zeit eine klare Definition dessen, was als „Mindestleistungen“ im Grundtarif einer Airline enthalten sein muss. Nach Auffassung des EVZ gehören dazu zwingend ein persönlicher Gegenstand sowie ein kleines Handgepäckstück. Wojtal betonte, nur wenn kleines Handgepäck grundsätzlich im Ticketpreis enthalten sei, könnten Reisende Angebote wieder transparent vergleichen – ohne das Risiko versteckter Zusatzkosten.

Zudem warnt das EVZ vor einer zu offenen Auslegung „außergewöhnlicher Umstände“, wie sie der Rat vorschlage. Eine nicht abschließende Liste könne es Fluggesellschaften erleichtern, Entschädigungen zurückzuweisen und – wie bisher – erst die Rechtsprechung entscheiden zu lassen.

EuGH-Urteile als Rückgrat – Reform sollte Standards stärken

Nach Darstellung des EVZ haben sich die EU-Fluggastrechte über zwei Jahrzehnte auch deshalb bewährt, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Standards durch klare Urteile präzisiert habe. Diese Standards sollten in einer Reform nicht geschwächt, sondern weiter gestärkt werden. In diesem Zusammenhang verwies Wojtal darauf, dass der EuGH erst kürzlich erneut zugunsten von Fluggästen entschieden habe – diesmal zur Erstattung von Vermittlungsgebühren bei Flugausfällen, wenn Tickets über Vermittler gebucht wurden.

Insolvenz von Airlines: Große Lücke beim Schutz der Reisenden

Ein wiederkehrendes Problem bleibt aus Sicht des EVZ die Insolvenz von Fluggesellschaften. Wird der Flugbetrieb eingestellt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis oft kaum Chancen auf eine Erstattung.

Wojtal erklärte, die derzeitige Gesetzgebung biete hier leider keinen ausreichenden Schutz. Um Insolvenzen besser abzufedern, könne ein verpflichtender Entschädigungsfonds eingeführt werden, in den Airlines einzahlen müssten. Damit hätten Reisende zumindest die Garantie, den vollen Preis für ein storniertes Ticket zurückzuerhalten.

Appell an die Gesetzgeber – Beschwerden zeigen die Relevanz

Für die weiteren Verhandlungen appelliert das EVZ an den europäischen Gesetzgeber, eine Lösung zu finden, die Reisenden ein hohes Verbraucherschutzniveau sichert. Wie relevant das Thema ist, zeigten auch die Beschwerden aus Deutschland: Im vergangenen Jahr betrafen bei Fällen aus Transport und Tourismus mehr als 30 Prozent internationale Flüge.

Ergänzend weist das EVZ darauf hin, dass ein Positionspapier der Europäischen Verbraucherzentren mit weiteren Vorschlägen als PDF auf der Website des EVZ abrufbar ist.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland/Veröffentlicht am 20.01.2026

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