EVZ hilft Reisenden mit Musterbriefen bei Flugproblemen
Verspätete Flüge, Annullierungen oder beschädigtes Gepäck sorgen bei vielen Reisenden für Unsicherheit. Oft ist zwar bekannt, dass Ansprüche bestehen könnten, doch wie diese korrekt gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden, wissen viele nicht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland stellt deshalb rechtzeitig zur Hauptreisezeit neue, kostenlose Musterbriefe für typische Probleme im Flugverkehr zur Verfügung.
Flugprobleme gehören zu den häufigsten Themen, mit denen sich das EVZ Deutschland beschäftigt. Im vergangenen Jahr bearbeiteten die Juristinnen und Juristen mehr als 1.900 grenzüberschreitende Anfragen aus Deutschland zu Flugverspätungen, Annullierungen und Gepäckproblemen.
Nach Angaben von Mareike Boguet, Juristin beim EVZ Deutschland, zeigt die tägliche Fallarbeit, dass viele Reisende unsicher seien, wie sie ihre Ansprüche gegenüber einer Airline richtig formulieren und durchsetzen können.
Musterbriefe in zwei Sprachen
Die neuen Vorlagen sind auf unterschiedliche Problemsituationen abgestimmt und sollen Reisenden helfen, ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Sie stehen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zur Verfügung.
Empfohlen wird, die Beschwerde möglichst über das Kontaktformular der jeweiligen Airline einzureichen. Dafür stellt das EVZ Deutschland auch eine Übersicht über Kontaktformulare europäischer Fluggesellschaften bereit. Alternativ kann eine Beschwerde per E-Mail an den Kundenservice oder an die im Impressum genannte Adresse geschickt werden.
Wer ein Kontaktformular nutzt, sollte den eingegebenen Text zusammen mit dem Datum per Screenshot sichern. Bei einer Beschwerde per E-Mail empfiehlt es sich, die gesamte Korrespondenz sorgfältig aufzubewahren.
Diese Probleme treten besonders häufig auf
Nach den Erfahrungen des EVZ zählen vor allem drei Situationen zu den häufigsten Problemen im Flugverkehr: eine Ankunft mit mehr als drei Stunden Verspätung, kurzfristige Flugstreichungen sowie beschädigtes oder verspätetes Gepäck.
Wenn Reisende von einem Flughafen in der Europäischen Union starten oder mit einer EU-Fluggesellschaft auf einem Flughafen in der EU landen, können ihnen je nach Fall Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, Betreuungsleistungen oder Schadensersatz zustehen.
Vor einer Beschwerde bei der Fluggesellschaft sollten Betroffene prüfen, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen. Dafür verweist das EVZ auf ein eigenes Online-Tool, mit dem sich nach wenigen Schritten klären lässt, welche Rechte möglicherweise greifen.
Bei Gepäckproblemen gelten kurze Fristen
Besonders wichtig ist bei Gepäckproblemen schnelles Handeln. Betroffene sollten noch am Flughafen den Serviceschalter der Fluggesellschaft im Gepäckermittlungsbereich aufsuchen und dort einen sogenannten Property Irregularity Report, kurz PIR, ausfüllen lassen.
Zusätzlich müssen Schäden am Gepäck innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden. Bei verspätetem Gepäck gilt eine Frist von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäckstücks.
Wenn die Airline nicht reagiert
Nach Einschätzung des EVZ lehnen Fluggesellschaften auch berechtigte Forderungen häufig zunächst ab. In solchen Fällen können sich Reisende je nach Sachlage an das EVZ Deutschland oder an eine Schlichtungsstelle wenden, etwa an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr. Diese Angebote sind für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland/Veröffentlicht am 29.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.
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