Flughafenverband ADV ist wegen Tarifverhandlungen besorgt

Flugzeug Cockpit
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Der Flughafenverband ADV hat seine Besorgnis über die bevorstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD) zum Ausdruck gebracht und warnt vor den möglichen Auswirkungen eines weiteren hohen Tarifabschlusses auf die deutschen Flughäfen. Aufgrund des schwachen Verkehrswachstums nach der Covid-19-Pandemie schreiben viele Flughäfen nach wie vor Verluste. Im Jahr 2023 erzielten lediglich 6 von 23 Flughäfen ein positives Jahresergebnis. Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des ADV, wies darauf hin, dass diese Zahlen die finanzielle Instabilität vieler Flughäfen verdeutlichen. Er erklärte, dass der deutsche Luftverkehr in seiner Entwicklung hinter den Zahlen des Jahres 2013 zurückliegt und dass in einer Zeit, in der immer mehr Fluggesellschaften deutsche Standorte aufgrund hoher regulativer Steuern und Abgaben meiden, die Flughäfen kaum in der Lage seien, die stark steigenden Personalkosten durch höhere Flughafenentgelte zu kompensieren.

Die Personalkosten sind seit dem Ende der Corona-Pandemie um 20 Prozent gestiegen, was insbesondere auf vergangene Tarifsteigerungen zurückzuführen ist. Sollte es zu den geforderten weiteren Erhöhungen kommen, würden die Personalkosten durchschnittlich um 11 Prozent ansteigen. Solche zusätzlichen Belastungen könnten die Flughäfen in eine noch schwierigere wirtschaftliche Lage versetzen. Beisel betonte, dass die steigenden Kosten auf nahezu allen Ebenen der Flughafenbetriebe spürbar sind und es daher keine Frage des Wollens, sondern des Könnens sei.

Der Flughafenverband appelliert daher an die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften, in den bevorstehenden Verhandlungen einen ausgewogenen Tarifabschluss zu erzielen, der sowohl den berechtigten Interessen der Beschäftigten als auch den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Flughäfen Rechnung trägt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, fordert Beisel einen fairen Arbeitskampf mit entsprechenden Notdienstvereinbarungen. Zudem richtete er an die Gewerkschaften den Appell, vor einem möglichen Streik eine Mindestwarnzeit von 48 Stunden einzuhalten, um den Reisenden, die mit ihren Tickets den Luftverkehr finanzieren, den nötigen Respekt entgegenzubringen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ADV Deutsche Verkehrsflughäfen/ Veröffentlicht am 12.02.2025

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