Flugverspätung: Ihre Rechte als Reisender

Flugverspätung
© gfdunt /stock.adobe.com

Am 8. Juli starten in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien, was für viele Familien mit schulpflichtigen Kindern die Reisezeit einläutet. Die Flughäfen bereiten sich bereits auf einen Anstieg des Passagieraufkommens vor. Jedoch kann der Urlaubsbeginn nicht immer problemlos verlaufen. Im Falle von Verspätungen, Flugstreichungen oder verlorenem Gepäck ist es wichtig, gut informiert zu sein. Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, empfiehlt, sich im Vorfeld über die Fluggastrechte zu informieren, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Bei einer Flugannullierung steht unter anderem ein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Verpflegung vor Ort zu. Außerdem können Ansprüche oft auch im Nachhinein gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW unterstützt dabei, diese Ansprüche zu ermitteln.

Im Falle einer Flugverspätung sind die Fluggesellschaften verpflichtet, je nach Dauer der Verspätung und Entfernung des Fluges sogenannte Betreuungsleistungen anzubieten. Dazu gehören Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls die Unterkunft in einem Hotel, wenn der Abflug auf den nächsten Tag verschoben wird. Auch die Beförderung zwischen Hotel und Flughafen muss von der Airline organisiert werden. Für Betreuungsleistungen gilt bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Verspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) drei Stunden und bei Langstrecken (ab 3.500 km) vier Stunden als Voraussetzung. Bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr haben Passagiere zudem Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, deren Höhe von der Flugdistanz abhängt. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht jedoch nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie extrem schlechtes Wetter den Abflug unmöglich machen. In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft die außergewöhnlichen Umstände nachweisen.

Bei einer Flugannullierung haben Passagiere ebenfalls Rechte gemäß der Fluggastrechteverordnung. Neben Betreuungs- und Ausgleichsleistungen können sie entweder eine Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises wählen. Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Wer sich für eine Erstattung entscheidet, verzichtet auf den Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Der Anspruch auf Ausgleichsleistungen hängt davon ab, wann die Passagiere über die Annullierung informiert werden. Erfolgt die Information mehr als 14 Tage im Voraus, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Bei späterer Benachrichtigung sind bestimmte Anforderungen an die angebotene Ersatzbeförderung zu erfüllen, andernfalls besteht weiterhin Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Eine Vorverlegung des Fluges um mehr als eine Stunde wird als Annullierung betrachtet.

Wenn Gepäck verloren geht, beschädigt oder zerstört wird, ist die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Der Schaden sollte möglichst schnell an einem „Lost and Found“-Schalter oder einer ähnlichen Stelle am Flughafen gemeldet werden. Eine Dokumentation der Schäden durch Fotos sowie die Meldung des Verlustes gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter sind ratsam. Die Haftungsgrenze für beschädigtes oder verlorenes Gepäck liegt derzeit bei etwa 1.400 Euro pro Passagier. Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente sollten immer im Handgepäck transportiert werden, da die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften oft ausgeschlossen wird.

Die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die kostenlos in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden kann oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW verfügbar ist, bietet eine hilfreiche Unterstützung bei der Überprüfung und Geltendmachung von Ansprüchen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V./ Veröffentlicht am 03.07.2024

Istanbul

Neue Flugverbindung von Bremen nach Istanbul

Der Flughafen Bremen wird um eine weitere regelmäßige Flugverbindung nach Istanbul erweitert. Ab dem 1. Oktober 2024 wird Pegasus Airlines dreimal wöchentlich nach Istanbul-Sabiha Gökçen fliegen, zusätzlich zu den bereits...

Touristin am Flughafen

So verlief der Flugsommer in Deutschland

Der Sommer 2024 hat erneut die Schwächen des europäischen Luftverkehrs offengelegt, wobei Deutschland im Mittelpunkt der Probleme steht. Das Verbraucherportal Flightright stellte während der Sommerferien eine rekordverdächtige Zahl an Flugstornierungen...

Flugverspätung

Flugverspätung: Ihre Rechte als Reisender

Am 8. Juli starten in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien, was für viele Familien mit schulpflichtigen Kindern die Reisezeit einläutet. Die Flughäfen bereiten sich bereits auf einen Anstieg des Passagieraufkommens vor. Jedoch...

Flughafen

Schweden schafft Steuererleichterungen für Flugverkehr

In Deutschland belastet die hohe Gebühren- und Steuerstruktur den Luftverkehr erheblich. Im Gegensatz dazu setzt Schweden auf Steuererleichterungen, um den Luftverkehr zu beleben. An den deutschen Flughäfen fehlt nach wie...

Innenansicht eines Privatjets

VistaJet feiert 20-jähriges Bestehen

VistaJet blickt auf zwei Jahrzehnte als führender Anbieter in der Geschäftsluftfahrt zurück. Zur Feier dieses Jubiläums hat das Unternehmen in Zusammenarbeit mit Private World Voyages sein Angebot erweitert und neue...

Sicherheitscheck am Flughafen

Flüssigkeiten im Handgepäck werden wieder begrenzt

Ab dem 1. September 2024 wird die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck am Flughafen Frankfurt erneut an allen Sicherheitskontrollen eingeschränkt. Fluggäste können dann Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem maximalen...

Airports

Mountain View Airport

Kingsbury
US
ICAO: 14NK

Točná Airfield

Tocna
CZ
ICAO: LKTC

Feldmann Field

Sheboygan Falls
US
ICAO: 4WI6

Olds-Didsbury Airport

Olds-Didsbury
CA
ICAO: CEA3

Åre / Molanda

SE
ICAO: SE-0005

Karlindo Airport

Fairfield
US
ICAO: 3PN2

Airlines

null

null
null
IATA: null

40 Mile Air

United States
N/A
IATA: Q5

9 Air

China
TRANS JADE
IATA: AQ

Abu Dhabi Amiri Flight

United Arab Emirates
AMIRI
IATA: MO

ABX Air

United States
ABX
IATA: GB

ACT Airlines

Turkey
CARGO TURK
IATA: 9T

Aegean Airlines

Greece
AEGEAN
IATA: A3

Aer Lingus

Ireland
SHAMROCK
IATA: EI

Aero Charter

Ukraine
CHARTER UKRAINE
IATA: DW

Aero Express Del Ecuador

Ecuador
AERO TRANSAM
IATA: 7T

Aero Mongolia

Mongolia
AERO MONGOLIA
IATA: M0

Sevenair

Portugal
SEVAIR
IATA: WV