KI als Unterstützung bei Massenverfahren

Am Dienstag, den 25. März 2025, gab die Landesregierung bekannt, dass sie den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit Niedersachsen, Brandenburg und Hessen für das Projekt „Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von Künstlicher Intelligenz“ (MAKI) genehmigt hat. Damit wurde die Grundlage für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bearbeitung von sogenannten Massenverfahren an den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen geschaffen.
Flugreisende, die ihre Ansprüche aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen durchsetzen möchten, müssen oft auf gerichtliche Maßnahmen zurückgreifen. Dies hat zu einem Anstieg der Massenverfahren geführt, bei denen sich viele ähnliche Verfahren mit Fluggastrechten befassen. Ziel des Projekts ist es, den Richterinnen und Richtern mit der Unterstützung von KI eine schnellere und effizientere Bearbeitung dieser Verfahren zu ermöglichen.
Das KI-Modell, das der Richterassistenz zugrunde liegt, wird mit spezifischen Daten aus Fluggastrechtefällen trainiert, um den Richterinnen und Richtern bei der Analyse von Akten durch Textvergleiche und Entscheidungsvorschläge zu helfen. Die MAKI-Technologie verfügt über Funktionen zur Metadatenextraktion und integriert generative KI, um den gesamten Prozess zu optimieren.
Das niedersächsische Forschungsprojekt MAKI wird nun in Zusammenarbeit mit Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hessen weiter ausgebaut. Bis Mitte 2025 soll eine weiterentwickelte Version des Projekts mit einer Textbausteinlösung abgeschlossen und die erforderlichen Tests durchgeführt werden. Ein erstes Ziel ist der tatsächliche Einsatz von MAKI in Amtsgerichten, die für größere Flughäfen zuständig sind.
Das Projekt MAKI stellt einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Justiz und zur Sicherstellung der digitalen Souveränität Deutschlands dar. Nordrhein-Westfalen spielt dabei eine aktive Rolle in der Entwicklung und dem zukünftigen Einsatz eines KI-Systems zur Unterstützung von Massenverfahren.
Das Projekt wird im Rahmen einer Digitalisierungsinitiative der Bundesregierung bis 2026 gefördert. Zusätzlich stellt das Landesjustizministerium eigene Mittel und personelle Ressourcen zur Unterstützung des Projekts bereit.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 28.03.2025g