Lufthansa darf CO2-Werbung für Flüge nicht mehr nutzen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich in einem Verfahren gegen die Deutsche Lufthansa durchgesetzt. Die Fluggesellschaft darf eine bestimmte Werbeaussage zu kostenpflichtigen CO2-Ausgleichsangeboten für Flugreisen nicht weiter verwenden. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung der Lufthansa zurück. Das Verfahren wird unter den Aktenzeichen 84 O 29/24 beim Landgericht Köln und 6 U 68/25 beim Oberlandesgericht Köln geführt.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand eine Aussage, mit der Lufthansa bei der Flugbuchung für den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe, sogenannter Sustainable Aviation Fuels (SAF), warb. Kundinnen und Kunden wurde dabei vermittelt, sie könnten die mit ihrem Flug verbundenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz solcher Kraftstoffe reduzieren.
Das Oberlandesgericht Köln bewertete diese Darstellung als rechtswidrig. Der entscheidende Grund: Die nachhaltigen Flugkraftstoffe werden nicht unmittelbar bei dem gebuchten Flug eingesetzt. Ihre Verwendung erfolgt vielmehr zu einem deutlich späteren Zeitpunkt.
Gericht sieht irreführenden Eindruck bei CO2-Reduktion
Nach Einschätzung des Gerichts konnte die Werbung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern eine falsche Vorstellung davon hervorrufen, wann die versprochene CO2-Reduktion tatsächlich stattfindet.
Lufthansa habe zwar ausreichend darüber informiert, auf welche Weise SAF zur Verringerung von CO2-Emissionen beitragen solle. Unklar geblieben sei jedoch der Zeitpunkt, zu dem diese Wirkung eintrete. Gerade diese Information sei für durchschnittliche Verbraucherinnen und Verbraucher von erheblicher Bedeutung.
Das Gericht ging davon aus, dass umweltbewusste Reisende den Eindruck gewinnen könnten, ihr konkreter Flug werde durch eine unmittelbare Betankung mit nachhaltigem Flugkraftstoff klimafreundlicher gestaltet. Die Vorstellung, den eigenen Flug auf diese Weise direkt ökologisch aufzuwerten, könne ein wesentlicher Grund dafür sein, den zusätzlichen finanziellen Aufpreis zu zahlen.
Da der SAF-Einsatz tatsächlich zeitlich versetzt erfolgt, stimme der durch die Werbung vermittelte Eindruck nicht mit den realen Abläufen überein.
DUH kritisiert weitere Klimafolgen des Fliegens
Die Deutsche Umwelthilfe hält auch die spätere Beimischung nachhaltiger Flugkraftstoffe für ungeeignet, um die tatsächlichen Klimawirkungen eines Fluges vollständig auszugleichen.
Nach Auffassung der Umweltorganisation berücksichtigt Lufthansa dabei nicht sämtliche Emissionen, die mit einer Flugreise verbunden sind. Die DUH verweist unter anderem auf die Herstellung des Treibstoffs sowie auf die Anreise von Beschäftigten und Fluggästen. Auch Emissionen im Zusammenhang mit dem Catering würden nicht vollständig einbezogen.
Darüber hinaus seien die tatsächlichen Auswirkungen des Flugverkehrs auf das Klima größer als die Effekte, die allein durch CO2-Emissionen entstehen. Zu den zusätzlichen Klimawirkungen zählen beispielsweise Kondensstreifen und der Ausstoß von Stickoxiden.
Das Oberlandesgericht Köln wertete die fehlende Erwähnung dieser Faktoren in der Lufthansa-Werbung allerdings nicht als rechtswidrig. Die DUH verfolgte diesen Teil ihrer Klage deshalb in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht nicht weiter.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung bleibt die Umweltorganisation bei ihrer Forderung, dass Fluggesellschaften solche zusätzlichen Klimaeffekte in ihrer Werbung berücksichtigen und benennen sollten. Lufthansa hat die beanstandete Werbung während des laufenden Verfahrens bereits verändert.
DUH: Nachhaltige Kraftstoffe machen Flüge nicht klimaneutral
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisierte die frühere Lufthansa-Werbung als irreführende Marketingmaßnahme. Die Beimischung nachhaltiger Flugkraftstoffe funktioniere nicht in der Weise, wie es die Werbeaussage der Fluggesellschaft vermittelt habe.
Sustainable Aviation Fuels könnten nach seiner Einschätzung lediglich als ergänzendes Instrument eingesetzt werden. Klimaneutral würden Flugreisen dadurch nicht. Fliegen gehöre weiterhin zu den besonders klimaschädlichen Formen der Fortbewegung.
Wolle Lufthansa tatsächlich klimafreundlichere Reisemöglichkeiten anbieten, müsse die Fluggesellschaft nach Ansicht Reschs unter anderem auf Kurzstreckenflüge verzichten. Zudem könne sie wieder stärker Bahnverbindungen einbeziehen und beispielsweise Bahntickets anbieten. Resch verwies in diesem Zusammenhang auch auf die früheren Lufthansa-Express-Züge.
Auch Eurowings musste Umweltwerbung ändern
Bereits 2024 war die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich gegen eine Umweltaussage der Lufthansa-Tochter Eurowings vorgegangen. Auch in diesem Fall entschied das Oberlandesgericht Köln zugunsten der DUH.
Eurowings darf seitdem nicht mehr mit einer Aussage werben, die den Eindruck einer CO2-neutralen Flugreise durch den Ausgleich von Emissionen vermittelt. Das damalige Verfahren wurde beim Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 81 O 32/23 und beim Oberlandesgericht Köln unter 6 U 45/24 geführt.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 08.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.
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