Luftverkehrsteuer senken und Standort stärken

Luftverkehrssteuer
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Die vom Bundeskabinett beschlossene Senkung der Luftverkehrsteuer wird als wichtiger und notwendiger Schritt bewertet. Damit werde ein Signal gesetzt, den Luftverkehrsstandort Deutschland zu entlasten und seine Wettbewerbsbedingungen im europäischen und internationalen Umfeld zu verbessern.

Im Koalitionsvertrag habe die Bundesregierung deutlich gemacht, dass diese Maßnahme erst den Anfang darstelle. Um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs und seine europäische wie internationale Anbindung dauerhaft zu sichern, seien deshalb weitere Schritte erforderlich. Dazu zählten vor allem eine Begrenzung der Flugsicherungskosten, effizientere Luftsicherheitskontrollen sowie die Einführung eines modernen Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer für Frachtstandorte.

Damit die dringend benötigte Entlastung schnell Wirkung zeigen könne, müsse die gesetzliche Umsetzung nun zügig erfolgen. Das gelte auch vor dem Hintergrund der absehbaren Belastungen, die sich durch den Konflikt im Nahen Osten ergeben könnten.

Kritisch gesehen wird jedoch, dass im aktuellen Gesetzentwurf ein wesentlicher Aspekt fehlt. Bei der Senkung der Luftverkehrsteuer müsse der bewährte ETS-Absenkungsmechanismus erneut eingeführt werden. Dieser sei entscheidend, um eine faire und ausgewogene Gesamtbelastung des Luftverkehrs zu gewährleisten.

Die Luftverkehrsteuer sei ursprünglich ausdrücklich als Übergangsinstrument gedacht gewesen, bis der Luftverkehr vollständig in den europäischen Emissionshandel eingebunden sei. Genau daran habe sich der frühere Mechanismus orientiert: Wenn die Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Zertifikaten stiegen, sei die Steuer automatisch gesenkt worden.

Hinter diesem System habe eine klare Logik gestanden. Die Belastung des Luftverkehrs sollte nicht doppelt anwachsen, sondern ausgewogen zwischen Steuer und Emissionshandel verteilt werden. Genau diese Funktion erfülle der ETS-Absenkungsmechanismus, da er regelbasiert, transparent und haushaltsneutral ausgestaltet sei. Die derzeitige Regelung erreiche dieses Ziel dagegen nicht. Sie entfalte weder eine ausreichende steuernde Wirkung noch sorge sie für eine tatsächliche Entlastung. Deshalb erscheine es umso wichtiger, wieder zu dem bewährten Modell zurückzukehren.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von BDL – Bundesverband der Dt. Luftverkehrswirtschaft/Veröffentlicht am 01.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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